Über uns

An unserem Hauptstandort in Gifhorn befinden sich das Bürogebäude mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung, der großzügige Betriebshof mit den Mitarbeitern für die Gewässerunterhaltung und die Betriebswerkstatt.

Weitere Mitarbeiter kümmern sich vom Betriebshof Grafhorst aus um die Belange der Gewässerunterhaltung.

Unsere üblichen Unterhaltungsmaßnahmen sind in der Regel:

  • Gewässer- und Wasserstandskontrollen
  • Mähen der Böschungen und Uferstreifen
  • Sohlkrautung
  • Beseitigung von Schäden im Abflussprofil
  • Bekämpfung von Schädlingen
  • Beseitigung von Abflusshindernissen
  • Unterhaltung von Bauwerken
  • Gehölz- und Pflanzenpflege

Unser Leitbild ist hierbei eine möglichst natürliche Entwicklung der Gewässer und ein minimaler Eingriff in den Naturhaushalt bei gleichzeitiger Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss.

Unser Unterhaltungsplan wird nach Erstellung mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Der Aller-Ohre-Verband wurde am 13. Januar 1934 auf Grundlage des Reichsgesetzes über die Bildung des Verbandes mit Sitz in Oebisfelde gegründet.

Die kriegsbedingte Teilung des Landes führte auch zur Teilung des Verbandes, so dass nach dem Krieg in Niedersachsen der Aller-Ohre-Verband-West als Wasser- und Bodenverband für den bisherigen niedersächsischen Teil gegründet wurde.

Nach der Umbenennung in Aller-Ohre-Verband im Jahr 1995 führten die Aufnahme neuer Mitglieder und weitere notwendige Satzungsaktualisierungen im September 2017 zu einer Neufassung der Satzung des Aller-Ohre-Verbandes. Eine weitere Neuveröffentlichung der Satzung ist im November 2020 erfolgt. Eine Zusammenlegung des Aller-Ohre-Verbandes mit den Unterhaltungsverbänden Oberaller, Ohre und Ise zum Aller-Ohre-Ise-Verband erfolgte zum 01.01.2023.

Die Aufsicht des Verbandes ist Aufgabe des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt der Aller-Ohre-Ise-Verband die satzungsgemäßen Aufgaben für seine Mitglieder auf einem Verbandsgebiet von 139.907 ha.